Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zu folgenden Themen:
MeineBVAEB Anmeldung und ID Austria
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MeineBVAEB Anmeldung und ID Austria
Anfrage für den technischen Support
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, 7:00 - 17:00 Uhr
Die digitale e-card ist ein Service in der MeineBVAEB-App. Nach dem Login mit der ID Austria auf einem NFC-fähigen Smartphone kann die digitale e‑card hinzugefügt und wie gewohnt am e-card Lesegerät in einer Ordination oder Apotheke benutzt werden.
Sie müssen in der Ordination und in der Apotheke keine e-card mehr in der Geldbörse bei sich haben, es reicht das Smartphone mit der digitalen e-card.
Die digitale e-card kann von allen Personen benutzt werden, die eine gültige physische e-card haben (oder für die ein e-card Ausstellungsauftrag vorliegt).
Für die digitale e-card in der MeineBVAEB-App benötigen Sie außerdem:
Ja, zahlreiche Maßnahmen sorgen für die Sicherheit der „digitalen e-card“, zum Beispiel:
Nein, aus folgenden Gründen:
Bei Verwendung der digitalen e-card werden die gleichen Daten übertragen wie beim Lesevorgang einer physischen e-card:
Durch Verwendung der digitalen e-card in einer Ordination oder einem Labor geben Sie Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt genau die gleichen Rechte wie mit der physischen e-card.
Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt erhält Zugriff
Durch Verwendung der digitalen e-card in einer öffentlichen Apotheke oder Hausapotheke erteilen Sie genau die gleichen Rechte wie mit der physischen e-card.
Die Apotheke erhält Zugriff
Die digitale e-card und die MeineBVAEB-App sind kostenlos. Bei der Installation und Nutzung der App auf einem Smartphone können je nach Mobilfunktarif Datenkosten anfallen.
Sie können die digitale e-card nach Login mit ID Austria jederzeit selbst aus der MeineBVAEB-App entfernen (und bei Bedarf eine neue digitale e-card hinzufügen). Die digitale e-card kann nicht über einen Anruf bei der e-card Serviceline gesperrt werden.
Die e‑card Serviceline für Versicherte steht Ihnen österreichweit unter der Telefonnummer 050 124 33 11 für allgemeine Fragen zur digitalen e-card zur Verfügung.
Die e-card und auch die digitale e-card sind Schlüssel zu Ihren Versicherungs- und Gesundheitsdaten. Gesundheitsdaten sind besonders schützenswert und es gelten strenge gesetzliche Vorgaben. Damit Ihre Gesundheitsdaten nur von dazu berechtigten Personen aufgerufen werden können, ist für das Hinzufügen und Verwenden der digitalen e-card eine Identifikation mit ID Austria notwendig.
Hier finden Sie weitere Informationen zur ID Austria.
Für die digitale e-card ist ein Login in die MeineBVAEB-App mit ID Austria notwendig. Die Ausstellung und Nutzung einer ID Austria ist erst ab 14 Jahren möglich.
Nein. Die digitale e-card kann aus rechtlichen Gründen ausschließlich für die Person angezeigt und genutzt werden, die sich mit ihrer eigenen ID Austria in der MeineBVAEB-App eingeloggt hat.
Eine digitale e-card kann also ausgestellt und verwendet werden:
Für die digitale e-card ist ein Login mit ID Austria notwendig. Die ID Austria kann derzeit noch keine gesetzlichen Vertretungsverhältnisse elektronisch abbilden, weshalb eine rechtlich gesicherte Zuordnung von Obsorgeverhältnissen zu einer ID Austria noch nicht möglich ist. Ohne diese Zuordnung kann keine digitale e-card für die mitversicherte Person mit der eigenen ID Austria hinzugefügt und verwendet werden. Der Login mit einer eigenen ID Austria ist für unter 14-Jährige nicht möglich, da eine ID Austria erst ab dem vollendeten 14. Lebensjahr ausgestellt werden kann.
Mitversicherte über 14 Jahre können die digitale e-card mit ihrer eigenen ID Austria benutzen, daher ist diese Option nicht notwendig.
Für die digitale e-card ist ein Login mit ID Austria notwendig, aber die ID Austria kann derzeit keine Erwachsenenvertretungen elektronisch abbilden. Das Österreichische Zentrale Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) beinhaltet lediglich den Umstand, dass eine Erwachsenenvertretung besteht, jedoch nicht deren konkreten Inhalt und Umfang in einer elektronisch verarbeitbaren Form.
Der Login in Vertretung über das Vollmachtenservice mit ID Austria ist aktuell nicht in Apps, sondern nur bei Webanwendungen möglich, und kann daher ebenfalls nicht für die digitale e-card genutzt werden.
Ja, Sie können mit Ihrer ID Austria auch eine digitale e-card auf einem weiteren Smartphone hinzufügen und verwenden. Beachten Sie dabei aber, dass es immer nur eine gültige digitale e-card gleichzeitig geben kann – das Hinzufügen einer digitalen e-card auf einem anderen Smartphone oder in einer anderen App der Sozialversicherung führt immer dazu, dass die bisherige digitale e-card ungültig wird.
Ja, Sie können mit Ihrer ID Austria auch eine digitale e-card in mehreren Apps der Sozialversicherung hinzufügen und verwenden. Beachten Sie dabei aber, dass es immer nur eine gültige digitale e-card gleichzeitig geben kann – das Hinzufügen einer digitalen e-card auf einem anderen Smartphone oder in einer anderen App der Sozialversicherung führt immer dazu, dass die bisherige digitale e-card ungültig wird.
Für die Anzeige eines Fotos auf der digitalen e-card besteht aktuell keine Rechtsgrundlage.
Ja, denn die digitale e-card kann von allen Personen benutzt werden, die eine gültige physische e-card haben (oder für die ein Ausstellungsauftrag für eine e-card vorliegt). Es ist für die digitale e-card nicht relevant, ob oder wo Sie versichert sind.
Nein. Eine Teilnahme an ELGA ist für das Hinzufügen und Verwenden einer digitalen e-card nicht erforderlich. Voraussetzung sind eine gültige ID Austria und eine gültige e-card oder ein e-card Ausstellungsauftrag.
Ja, wenn es einen gültigen e-card Ausstellungsauftrag für Sie gibt und Sie eine gültige ID Austria für den Login in der MeineBVAEB-App haben.
Achtung: die Möglichkeit zur Verwendung der digitalen e-card kann durch eine Konsultationssperre eingeschränkt sein, z.B. wenn Sie ein Foto für die e-card bringen müssen.
Ja, die digitale e-card kann von allen Personen benutzt werden, die eine gültige e-card haben (oder für die ein e-card Ausstellungsauftrag vorliegt). Es ist egal, ob diese gültige e-card NFC-fähig ist oder nicht. Nur das Smartphone, auf dem Sie die digitale e-card benutzen möchten, benötigt eine NFC-Funktion.
Da die digitale e-card im Gegensatz zur physischen e-card nicht über einen Anruf bei der Serviceline gesperrt werden kann, musste aus Datenschutzgründen ein „Ablaufdatum“ eingeführt werden, zu dem sich die Karte automatisch löscht. Um den Benutzerkomfort und Sicherheitsaspekte gleichermaßen zu berücksichtigen, wurde die Laufzeit der digitalen e-card auf 12 Monate festgelegt.
Nein.
Die aktuelle Version der MeineBVAEB-App ist für Smartphones mit modernem Betriebssystem verfügbar. Entspricht das Smartphone nicht diesen Mindestanforderungen, ist keine Installation möglich und die MeineBVAEB-App wird daher im App Store bzw. Google Play Store nicht angezeigt. Je nach Gerät ist es auch möglich, dass die App zwar angezeigt wird, aber als „nicht kompatibel“ markiert ist bzw. nicht heruntergeladen werden kann. Weiters kann es vorkommen, dass eine ältere, mit dem Betriebssystem kompatible Version der MeineBVAEB-App als Alternative angezeigt wird.
Um die aktuelle Version der MeineBVAEB-App zu nutzen, aktualisieren Sie bitte zuerst das Betriebssystem des Smartphones und laden Sie anschließend die MeineBVAEB-App aus dem App Store bzw. Google Play Store herunter.
Die digitale e-card steht nur in der aktuellen Version der MeineBVAEB-App zur Verfügung. Bitte prüfen Sie, ob ein Update der MeineBVAEB-App verfügbar ist, und laden Sie dieses auf das Smartphone. Falls kein Update verfügbar ist, könnte das Betriebssystem Ihres Smartphones veraltet sein. Aktualisieren Sie gegebenenfalls zuerst das Betriebssystem des Smartphones und laden Sie anschließend die MeineBVAEB-App erneut aus dem App Store bzw. Google Play Store herunter.
iPhone: Kopieren Sie den Link zum App Store und öffnen Sie ihn im Webbrowser (z.B. Safari). Das notwendige Betriebssystem ist im Bereich „Informationen“ unter der Überschrift „Kompatibilität“ angeführt. Welches Betriebssystem auf Ihrem Smartphone installiert ist, können Sie in den Einstellungen im Bereich Allgemein bei „Info“ bzw. „Softwareupdate“ prüfen.
Android: Kopieren Sie den Link zum Google Play Store und öffnen Sie ihn im Webbrowser (z.B. Chrome). Klappen Sie den Bereich „Über diese App“ auf und scrollen Sie ganz nach unten. Das notwendige Betriebssystem ist unter der Überschrift „Erforderliche Android-Version“ angeführt. Welches Betriebssystem auf Ihrem Smartphone installiert ist, können Sie in den Einstellungen im Bereich „Telefoninfo“, „Info zum Gerät“, „Softwareinformationen“ bzw. „System“ prüfen.
NFC ist eine Abkürzung für Near Field Communication, auf Deutsch Nah-Feld-Kommunikation. Bei dieser von Bankkarten bekannten Übertragungstechnik wird ein Datenaustausch zwischen elektronischen Geräten über kurze Distanzen von wenigen Zentimetern ermöglicht.
Nahezu alle neueren Smartphone-Modelle sind NFC-fähig. Mit folgenden Tipps sollten Sie feststellen können, ob Ihr Smartphone über eine NFC-Funktion verfügt:
iPhone: Alle Modelle ab dem iPhone 7 haben eine NFC-Schnittstelle. Welches Modell Ihr iPhone ist, sehen Sie im Menü „Einstellungen“ im Punkt „Allgemein“ unter „Info“.
Android: Bei NFC-fähigen Android-Smartphones finden Sie die NFC-Funktion in den Einstellungen unter „Verbindungen“ oder unter „Drahtlos und Netzwerke“.
Weitere Informationen zur NFC-Fähigkeit Ihres Smartphones können Sie im Internet mit der Bezeichnung oder Modellnummer des Gerätes und dem Zusatz „NFC“ suchen. Auch die Hersteller-Website, Online-Produktbeschreibungen oder das mit Ihrem Gerät mitgelieferte Benutzerhandbuch können Aufschluss geben. Wenden Sie sich im Zweifel direkt an den Kundendienst Ihres Smartphone-Herstellers.
Die Position der NFC-Schnittstelle kann je nach Smartphone-Modell variieren: meistens befindet sie sich auf der Rückseite des Gerätes, oft in der Mitte im oberen Teil des Smartphones oder in der Nähe der Kamera.
Tipps zum Finden der NFC-Schnittstelle eines Smartphones:
iPhone: Bei iPhones befindet sich die NFC-Schnittstelle auf der Rückseite des Gerätes an der oberen Kante (in Nähe der Kamera). Führen Sie daher die Rückseite Ihres Smartphones für den Lesevorgang mittig an das e-card Lesegerät, sodass die obere Hälfte des Smartphones den GINO Schriftzug verdeckt.
Android: Bei den meisten Android-Smartphones befindet sich die NFC-Schnittstelle auf der Rückseite des Gerätes. Manche Hersteller kennzeichnen die Position der NFC-Schnittstelle mit dem NFC-Symbol (vier ineinander liegende Bögen, die Sie auch auf dem e‑card Lesegerät neben dem GINO Schriftzug sehen).
Langsames Auf- und Abbewegen des Smartphones: Halten Sie nach dem Start des Lesevorgangs das Smartphone an das e-card Lesegerät. Bewegen Sie das Smartphone langsam am e-card Lesegerät entlang auf und ab, um verschiedene Positionen auszuprobieren. Sobald sich das Smartphone an der richtigen Stelle befindet, startet der Lesevorgang und das Smartphone informiert Sie beispielsweise durch ein akustisches Signal, eine Vibration oder eine Benachrichtigung am Bildschirm. Halten Sie in dieser Position das Smartphone ruhig, bis der Lesevorgang abgeschlossen ist.
Einstellungen, Hilfe und Benutzerhandbuch: In den NFC-Einstellungen des Smartphones, in der Hilfe-App des Herstellers oder im mitgelieferten Benutzerhandbuch finden Sie möglicherweise weitere Hinweise zur Position der NFC-Schnittstelle.
Online: Suchen Sie nach der Bezeichnung oder Modellnummer Ihres Smartphones mit dem Zusatz „NFC-Schnittstelle Position“, um weitere Informationen zu finden.
Halten Sie das Smartphone nah an den „GINO“ Schriftzug auf der Vorderseite des e-card Lesegerät, bis die drei LED-Lämpchen grün leuchten bzw. Sie darauf hingewiesen werden, dass die digitale e-card erfolgreich gelesen wurde.
Überprüfen Sie, ob
Eventuell gibt auch eine Fehlermeldung am Computer der Ordination oder der Apotheke einen Hinweis, warum die digitale e-card oder das e-card Lesegerät nicht funktionieren.
Sollten alle oben genannten Probleme ausgeschlossen sein, probieren Sie es noch ein Mal oder starten Sie im Zweifel das Smartphone neu.
Nein, die MeineBVAEB-App kann bei Verlust der Internetverbindung nicht weiter benutzt werden.
Setzen Sie am besten das Betriebssystem des Smartphones zurück. So wird die MeineBVAEB-App und auch die kryptografischen Schlüssel, die bei der Ausstellung einer digitalen e-card auf dem Smartphone entstehen, aus dem sicheren Hardwarespeicher gelöscht.
Sollten Sie Ihr Smartphone weitergeben, ohne das Betriebssystem zurückzusetzen, kann trotzdem nicht ohne Ihre ID Austria von diesem Smartphone aus auf Ihre digitale e-card zugegriffen werden. Die digitale e-card wird darüber hinaus als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme 12 Monate nach der Ausstellung ungültig.
Der Zugriff auf die digitale e-card ist nur bei entsperrtem Smartphone und nach Login mit ID Austria möglich. Daher kann Ihre digitale e-card nicht ohne Ihre biometrischen Daten (Fingerabdruck- oder Gesichtserkennung), die zum ID Austria Login notwendig sind, von anderen Personen genutzt werden - auch wenn diese in den Besitz Ihres Smartphones gekommen sind.
Um Ihre digitale e-card von dem verlorenen oder gestohlenen Smartphone zu löschen, können Sie einfach auf einem anderen Smartphone in der MeineBVAEB-App eine neue digitale e-card hinzufügen. Da es immer nur eine gültige digitale e-card gleichzeitig geben kann, wird die bisherige digitale e-card durch das Hinzufügen einer digitalen e-card auf einem anderen Smartphone oder in einer anderen App der Sozialversicherung ungültig.
Wenn Sie befürchten, dass jemand anderer auf dem gestohlenen oder verlorenen Smartphone Ihre ID Austria nutzen kann, weil z.B. mehrere Fingerabdrücke auf dem Smartphone registriert wurden, empfehlen wir, die ID Austria zu sperren und neu ausstellen zu lassen. Hier finden Sie weitere Informationen zur ID Austria.
Installieren Sie auf Ihrem neuen Smartphone Ihre MeineBVAEB-App aus dem App Store bzw. Google Play Store. Loggen Sie sich mit Ihrer ID Austria ein und fügen Sie Ihre digitale e-card in der App hinzu. Dadurch wird automatisch die alte digitale e-card auf Ihrem früheren Smartphone ungültig. Fertig!
Das ist möglich, indem Sie
Über die Startseite von www.bvaeb.at oder direkt über www.meinebvaeb.at.
Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal. Sollte das Problem dann nach wie vor bestehen, ersuchen wir Sie, sich direkt an unseren Technischen Support zu wenden.
Technischer Support: 050 124 3313 (Montag bis Freitag von 7:00 bis 17:00 Uhr)
Die ID Austria als Identitätsnachweis gegenüber digitalen Anwendungen und Diensten liegt außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der BVAEB.
Bei technischen Problemen mit der ID Austria möchten wir Sie auf die nachstehenden Kontaktmöglichkeiten hinweisen:
https://www.id-austria.gv.at/de/hilfe
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der dortigen Serviceline stehen Ihnen zur Verfügung und unterstützen Sie gerne bei der Behebung von Problemen mit Ihrem Zertifikat.
In unserem Online-Portal MeineBVAEB bzw. unserer MeineBVAEB-App (iOS App Store, Google Play Store) steht Ihnen ein Postfach zur Verfügung. Im dortigen Postausgang finden Sie alle von Ihnen via MeineBVAEB übermittelten Anträge (z.B. eingereichte Rechnungen).
Hinweis: Für die Nutzung des MeineBVAEB-Portals und der MeineBVAEB-App ist die ID Austria erforderlich. So ist sichergestellt, dass nur Sie Zugriff auf Ihre sensiblen Daten haben.
In unserem Online-Portal MeineBVAEB bzw. unserer MeineBVAEB-App (iOS App Store, Google Play Store) steht Ihnen ein Postfach zur Verfügung.
Im Posteingang sehen Sie die von uns an Sie gesendeten Schreiben (z.B. Erledigung der Kostenerstattungen).
Bitte beachten Sie, dass sämtliche Schriftstücke trotz digitaler Einreichung aus gesetzlichen Gründen nach wie vor per Post oder – bei entsprechender Registrierung – in MeinPostkorb (digitales Postfach für behördliche Zustellungen) zuzustellen sind. Das BVAEB-Postfach ist kein behördlicher Zustelldienst.
Hinweis: Für die Nutzung des MeineBVAEB-Portals und der MeineBVAEB-App ist die ID Austria erforderlich. So ist sichergestellt, dass nur Sie Zugriff auf Ihre sensiblen Daten haben.
Wenn Sie eine Rechnung über das Online-Portal MeineBVAEB bzw. die MeineBVAEB-App einreichen, erhalten Sie nach dem Absenden eine Empfangsbestätigung. Auf dieser Bestätigung befindet sich eine AFS-Nummer, mit der Sie jederzeit den Bearbeitungsstatus Ihrer eingereichten Rechnung im Servicecenter unter 050405-0 abfragen können. Wir empfehlen, diese Empfangsbestätigungen sowie die Bestätigungen der Kostenerstattungen auf Ihrem Gerät abzuspeichern. Damit behalten Sie einen guten Überblick über eingereichte bzw. bereits erledigte Rechnungen.
Um für Ihre(n) Angehörige(n) Anträge einreichen zu können muss eine Vertretungsvollmacht für eSV-Services im Vollmachtenservice der österreichischen Stammzahlenbehörde (OVS, siehe Link: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/digitalisierung/vollmachtenservice.html) eingetragen sein. Dazu ist es jedoch erforderlich, dass der/die Angehörige eine gültige ID Austria besitzt. Nach erfolgreicher Registrierung können Anträge in Vertretung über unsere Online-Services übermittelt werden.
Wenn Sie die Vertretungsvollmacht im OVS bereits eingetragen haben, können Sie unser online-Portal MeineBVAEB in Vertretung der Vollmacht gebenden Person wie folgt nutzen:
Gehen Sie auf der MeineBVAEB-Startseite auf „Anmeldung“, danach auf „Anmelden mit ID Austria“. Im nächsten Schritt wählen Sie „Person vertreten“ und geben die erforderlichen Login Daten ein.
Nähere Details zu Vollmachten finden Sie hier:
Namen, Adresse und Sozialversicherungsnummer sind im MeineBVAEB-Portal bereits vorausgefüllt. Die automatische Vorbefüllung der Kontaktdaten (e-Mail, Telefon) wird in Kürze umgesetzt. Wir ersuchen hierzu noch um etwas Geduld.
Für die Bankdaten ist die Vorbefüllung derzeit noch nicht vorgesehen. Wenn Sie diese Felder freilassen, wird der Kostenersatz automatisch auf die bei der BVAEB gespeicherte Bankverbindung überwiesen.
Sie haben darüber hinaus die Möglichkeit, einmal in einem Formular eingetragene Daten zu speichern, um diese beim nächsten Aufruf in das Formular zu laden. Füllen Sie dazu das Formular einmal aus – gehen auf den Button „Weitere“ – „Zwischenspeichern“ und speichern Sie so die Daten auf Ihrem Gerät. Beim nächsten Aufruf des Formulars wählen Sie „Weitere“ – „Daten laden“ und wählen Sie die zuvor gespeicherte Datei aus. Die Felder werden somit befüllt.
In unserem Online-Portal MeineBVAEBbzw. unserer MeineBVAEB App steht Ihnen ein Postfach zur Verfügung, in dem Sie Ihre dort eingereichten Anträge nachverfolgen können. Im dortigen Postausgang befinden sich Ihre über MeineBVAEB digital eingereichten Anträge und Anfragen (z.B. Antrag auf Kostenerstattung). Im Posteingang finden Sie den digitalen Schriftverkehr zu den meistangefragten Themen (z.B. Bestätigung der Kostenerstattung).
Bitte beachten Sie, dass sämtliche Schriftstücke trotz digitaler Einreichung aus gesetzlichen Gründen nach wie vor per Post oder – bei entsprechender Registrierung – in MeinPostkorb zuzustellen sind. Das BVAEB-Postfach ist kein behördlicher Zustelldienst.
Voraussetzung für die Nutzung ist die ID Austria - der Identitätsnachweis gegenüber digitalen Anwendungen.
Das MeineBVAEB-Postfach ist Teil des Online-Portals bzw. der MeineBVAEB-App. Dort sehen Sie Ihre digital eingereichten Anträge (z. B. Rechnungen zur Kostenerstattung) im Postausgang sowie ausgewählte Antworten und Informationen der BVAEB im Posteingang. Das MeineBVAEB-Postfach ist kein behördlicher Zustelldienst.
"MeinPostkorb" ist ein behördlicher elektronischer Zustelldienst, der vom Bundesrechenzentrum betrieben wird. Über "MeinPostkorb" werden rechtsverbindliche Schriftstücke von Behörden – auch von der BVAEB – digital zugestellt.
Hier finden Sie weitere Informationen zu "MeinPostkorb".
"MeinPostkorb" ist ein behördlicher elektronischer Zustelldienst, der vom Bundesrechenzentrum betrieben wird. Mit Ihrer Anmeldung zu „Mein Postkorb“ haben Sie der elektronischen Zustellung behördlicher Schriftstücke zugestimmt – die postalische Zustellung dieser Schriftstücke wurde ab diesem Zeitpunkt eingestellt. Die Plattform „Digitales Amt / Mein Postkorb“ liegt nicht im Einflussbereich der BVAEB.
Falls Sie Ihre Zustellungen (u.a. von der BVAEB) nun wieder per Post erhalten möchten, müssten Sie sich bei "MeinPostkorb" abmelden. Nähere Informationen dazu finden Sie unter https://www.usp.gv.at/mein-postkorb/einstellungen/registrierung-loeschen.html.
Das zuständige Service Center erreichen Sie telefonisch unter +43 (0)50 233 770, Montag bis Freitag, 8:00 - 16:00 Uhr oder per e-Mail unter
buergerservice.oegv@brz.gv.at.
Bei Problemen mit der ID Austria finden Sie auf folgender Seite die Kontaktmöglichkeiten zur Unterstützung:
https://www.id-austria.gv.at/de/hilfe
Um unsere Schriftstücke künftig digital zugestellt zu bekommen, müssen Sie sich beim digitalen Postfach für behördliche Zustellungen MeinPostkorb (Betreiber ist das Bundesrechenzentrum) registrieren. Sie erhalten dann eine Verständigung per E-Mail, sobald ein Schriftstück eingelangt ist.
Voraussetzung für die Nutzung ist die ID Austria - der Identitätsnachweis gegenüber digitalen Anwendungen.
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