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Bereichsspezifische Personenkennzeichen (bPK)


Zur Identifikation von Personen im Rahmen eines E-Government-Prozesses werden bereichsspezifische Personenkennzeichen (bPK) verwendet. Die Stammzahlenbehörde erstellt und verwaltet verschlüsselte bPK für die Datenanwendungen von Behörden und öffentlichen Auftraggebern.

Nähere Informationen finden Sie auf der Website der Datenschutzbehörde.

Das bPK des Bereichs der Sozialversicherung wird als hoch sensibel betrachtet und somit nicht bei Standard-Auskunftsbegehren mitgeteilt. Eine Mitteilung ist auf gesonderten Wunsch möglich, jedoch besteht bei Verlust des bPK die Gefahr eines Missbrauchs durch Unberechtigte. Sie erhalten das bPK bei Bedarf mittels gesondertem Einschreiben. In diesem Fall ersuchen wir Sie zum Schutz Ihrer Daten, das Schriftstück nach Ihrer Kenntnisnahme zu vernichten.