Die echte Grippe ist eine akute, meist in den
Monaten November bis April auftretende Erkrankung, die durch
Influenzaviren ausgelöst wird. Die Influenza wird durch Tröpfcheninfektion wie
Niesen, Husten, Sprechen, Händegeben oder Küssen übertragen. Die Erkrankung
beginnt plötzlich mit einem steilen Fieberanstieg und Schüttelfrost, zusätzlich
treten schwere Kopf- und Gliederschmerzen auf. Reizhusten, Heiserkeit,
Halsschmerzen und häufig auch Schmerzen hinter dem Brustbein deuten ebenfalls auf eine Influenzaerkrankung hin. Handelt es
sich um eine unkomplizierte Grippe, so ist diese nach rund einer Woche
überstanden. Treten jedoch zusätzliche bakterielle Infektionen auf kann es
zu Lungen- oder Mittelohrentzündungen sowie Entzündungen des Herzmuskels kommen. Übergriffe auf den Magen-Darm-Trakt und das Zentralnervensystem
kommen in manchen Fällen vor und können tödlich enden.
Die Impfung
Als wichtigste Maßnahme zur Prävention der echten Grippe (Influenza) gilt die Schutzimpfung. Die Impfung muss jährlich erneuert werden, da die Influenzaviren ihr Erscheinungsbild häufig ändern. Aus medizinischer Sicht ist es ratsam die Impfung vor Beginn der Grippesaison im Oktober oder November durchführen zu lassen. Nach der Impfung benötigt das Immunsystem rund 14 Tage, um einen vollständigen Immunschutz aufzubauen, der dann rund sechs bis 12 Monate anhält.
Achtung: Eine Grippeschutzimpfung schützt zwar vor Influenza, nicht aber vor einem grippalen Infekt oder einer Erkältung.
Zuschuss zur Impfung
Die BVAEB gewährt im Aktionszeitraum von 01.10. bis 31.01. des Folgejahres einen Impfkostenzuschuss von EUR 20,-- zu allen in Österreich zugelassenen Grippeschutzimpfstoffen.
Der Zuschuss wird bereits beim Kauf in der Apotheke vom Impfstoff abgezogen.
Wer soll sich impfen lassen?
Grundsätzlich kann sich jeder impfen lassen, der sich schützen möchte. Im Impfplan des Obersten Sanitätsrates wird die Grippeimpfung besonders folgenden Personengruppen empfohlen:
- Kindern (ab dem 7. Lebensmonat)
- Jugendlichen
- Erwachsenen mit erhöhter Gefährdung infolge eines Grundleidens (chronische Lungen-, Herz-, Kreislauferkrankungen, Erkrankungen der Nieren, Stoffwechselkrankheiten wie Diabetes mellitus und Immundefekte)
- Personen über 60 Jahren
- Betreuungspersonen von Risikogruppen sowie für Personal mit häufigen Publikumskontakten und für Personen, die in Epidemiegebiete reisen